EU-Urheberrechtsreform - Haftung der Social-Media-Plattformen für hochgeladene Inhalte
Die EU nimmt in größeren zeitlichen Abständen Anpassungen des Urheberrechts an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft vor. Die vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Richtlinien müssen dann von den Mitgliedsstaaten bis zu einem bestimmten Stichtag in nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) vom 17. April 2019 sieht zahlreiche urheberrechtliche Neuregelungen vor, die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind.