"I died 22 times". © Rafael Heygster, Preisträger des Otto-Steinert-Preises 2019
"I died 22 times". © Rafael Heygster, Preisträger des Otto-Steinert-Preises 2019

Ausschreibung: Otto-Steinert-Preis. DGPh-Förderpreis für Photographie 2021. Jetzt bewerben!

Alle zwei Jahre – in diesem Jahr bereits zum 21. Mal - schreibt die Sektion Bild in der Deutschen Gesellschaft für Photographie den "Otto-Steinert Preis" zur Förderung des professionellen photographischen Nachwuchses aus. Der Preis, seit diesem Jahr "Otto-Steinert-Preis. DPGh-Förderpreis für Photographie" will engagierte Projekte fördern und Talente sichtbar machen.

Er ist mit Preisen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert (1. Preis: 5.000,00 € als Stipendium, 2. und 3. Preis je 500,00 € als Anerkennung). Zehn Einreichungen werden in einer Shortlist vorab präsentiert.

Mit dem Stipendium gefördert wird eine neu zu erstellende photographische Arbeit, deren Ergebnisse innerhalb von zwei Jahren präsentiert werden müssen. Zwei weitere Arbeiten erhalten eine Anerkennung. Gefragt sind eigenständige photographische Bildleistungen. Eine inhaltliche Thematik oder stilistische Ausrichtung wird nicht vorgegeben.

Bewerben können sich professionelle Photograph:innen (Deutsche oder Bewerber:innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Wohnsitz in Deutschland haben) mit einer Übersicht ihrer bisherigen Arbeiten, einem Exposé zum geplanten Projekt, einer Kurzbiografie sowie mindestens 4 und maximal 15 Photobeispielen.

Einsendeschluss: 30. November 2021.

Die Unterlagen können ausschließlich online über das hier hinterlegte Onlineformular auf der Website eigereicht werden. 

Die Jury wird aus dem Vorstand der Sektion Bild,  dem Preisträger 2019, Rafael Heygster sowie Barbara Stauss (beide DGPh) bestehen.

Mehr zum „Otto-Steinert Preis. DGPh-Förderpreis für Photographie“ und zu den bisherigen Preisträger:innen auf der DGPh-Website

 

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen hier zum Download

 

 

1.  Teilnehmende
Um das Stipendium können sich alle professionell tätigen Photographen (Studenten ab dem 4. Semester) sowie mit Photographie arbeitende Künstler bewerben, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Bewerbungsunterlagen
Zur Bewerbung müssen folgende Bewerbungsunterlagen online eingereicht werden (nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden akzeptiert!):

- Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Internet-Adresse (falls eine vorhanden).
- ein kurzes Exposé, in dem Thema, Zielsetzung und Präsentationsform der geplanten photographischen Arbeiten beschrieben werden; max. 1 DIN A4 Seite;
- eine Kurzbiographie, aus der die wichtigsten persönlichen und beruflichen Stationen sowie eventuelle Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (max. 1 DIN A4 Seite).
4 bis 15 Bildbeispiele bisheriger Arbeiten (Format: JPEG, max. 1.024 KB, max.  2.048 Pixel breit, nur RGB -Farbraum).

3.  Einsendeschluss
Die komplette Bewerbung muss bis zum 30. November 2021, 24 Uhr (CET), auf der Seite Einreichungen Otto-Steinert-Preis. DGPh-Förderpreis für Photographie hochgeladen sein. In einem ersten Schritt nominiert die Jury maximal 10 Bewerber und bittet diese um die Einsendung haptischer Arbeiten. Aus diesen wird in einer zweiten Runde der Gewinner ermittelt.

4. Der Preis
Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 6.000 € verteilt sich auf ein Stipendium in Höhe von 5.000,00 € (1. Preis) sowie zwei Anerkennungen in Höhe von je 500,00 € (2. und 3. Preis).
Das Stipendium ist auf zwei Jahre befristet, die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je 2.500,00 €.  Über das Stipendium und die Anerkennungen hinaus können lobende Erwähnungen ausgesprochen werden. Über die Vergabe entscheidet die Jury, die sich aus dem Vorstand der Sektion Bild der DGPh, dem/r letzten Otto-Steinert-Preisträger/in und einem weiteren Experten/Expertin aus dem Bereich der Photographie zusammensetzt. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

5.  Der Bearbeitungszeitraum
Die durch die Förderung unterstütze Arbeit muss innerhalb von zwei Jahren ab Preisvergabe abgeschlossen sein.

6.  Das durch das Stipendium geförderte Arbeitsergebnis soll innerhalb der nächsten zwei Jahre präsentiert werden. Im Falle einer Ausstellung stellen die Preisträger:innen ihre/seine Photographien dafür zur Verfügung.

7.  Die DGPh ist berechtigt, die ausgezeichneten Arbeiten ganz oder teilweise im Rahmen eigener Publikationen und in Veröffentlichungen auf Ihren Internetplattformen, die im direkten Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Ausschreibung oder die Preisvergabe stehen, honorarfrei zu veröffentlichen.