Neben dem Leid für die Menschen, von denen zwei das Unglück wohl nicht überlebt haben, viele andere ihr Hab und Gut einschließlich aller persönlicher Erinnerungen verloren haben, werden die Folgen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs wohl zu Recht als kulturhistorische Katastrophe eingeschätzt.
Die DGPh kann sich diesem Urteil auch bezogen auf die Photographie nur anschließen. Umfangreiche Bild- und Schriftdokumente zur Photographie waren im Stadtarchiv untergebracht, darunter der umfangreiche dokumentarische Nachlassbestand von L. Fritz Gruber und der Schriftennachlass des Medienphilosophen Vilém Flusser.
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